Kategorie-spezifische Teilnahmebedingungen:

Kategorie 1: Beste Geschäftsidee aus einer Lehrveranstaltung

1. Prämiert werden die drei besten unternehmerischen Ideen aus einer Lehrveranstaltung.

2. Die eingereichte Geschäftsidee muss bei einer Lehrveranstaltung an der Hochschule München oder am SCE entwickelt worden sein. Dazu zählen sowohl curriculare wie außercurriculare Veranstaltungen (z.B. Entrepreneurship-Seminare im Rahmen des eigenen Studiengangs, Real Projects, APE-Zertifikat, Workshops und Summer Schools oder die Global Entrepreneurship Summer School, Start-up Weekend München sowie das zweijährige Zertifikatsprogramm ZGI der Social Entrepreneurship Akademie (SEA) etc.).

3. Mit der Einreichung verpflichten sich die daraus resultierenden Nominierten zur Teilnahme bei der Preisverleihung des Strascheg Award.

 

Kategorie 2: Beste Geschäftsidee in der Studienzeit

1. Prämiert werden die drei besten unternehmerischen Ideen immatrikulierter Student:innen der Hochschule München, die nicht im Rahmen von Lehrveranstaltungen entstanden sind.

2. Mindestens ein Teammitglied muss bei Bewerbung an der Hochschule München immatrikuliert sein.

3. Es ist nicht entscheidend, wo die Geschäftsidee entstanden ist. (Wenn die Idee während einer Lehrveranstaltung entstanden ist, muss diese in Kategorie 1 eingereicht werden.)

4. Geschäftsideen, die Gegenstand einer Abschlussarbeit der Hochschule München sind, werden ebenfalls in dieser Kategorie eingereicht (exmatrikulierte Studierende können ihre Abschlussarbeit in Kategorie 3 einreichen).

 

Kategorie 3: Beste Geschäftsidee aus Wissenschaft und Praxis

1. Mindestens ein Teammitglied muss Alumni, ProfessorIn, Lehrbeauftragter oder MitarbeiterIn der Hochschule München sein.

2. Geschäftsideen, die Gegenstand von Abschlussarbeiten der Hochschule München waren, werden ebenfalls in dieser Kategorie eingereicht (immatrikulierte Studierende können ihre Abschlussarbeit in Kategorie 2 einreichen).

3. Geschäftsideen, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen oder Qualifizierungsangeboten und -veranstaltungen an der Hochschule München oder am SCE entstanden sind, werden in Kategorie 1 eingereicht.

 

Allgemeine Teilnahmebedingungen für alle Kategorien:

1. Ausgeschlossen vom Wettbewerb sind Bewerber:innen, die sich mit ihrer Idee in einem Förderprogramm befinden und/oder befunden haben (z.B. EXIST, FLÜGGE).

2. Auch bereits ausgegründete Geschäftsideen sind nicht zugelassen. 

3. Mindestens ein Teammitglied aus der jeweiligen nominierten Idee verpflichtet sich, repräsentativ für das Team an der feierlichen Preisverleihung teilzunehmen und die eingereichte Idee vorzustellen (Pitch von max. 5 Minuten).

4. Bewerben können sich Einzelpersonen oder Teams.

5. Die Bewerber:innen, die das Projekt, die Idee oder die wissenschaftliche Arbeit entwickelt oder ausgeführt haben, müssen den Wunsch und Willen haben, die Idee oder das Projekt umzusetzen oder zu kommerzialisieren. Das Preisgeld soll für das Vorantreiben dieses Projektes eingesetzt werden.

6. Eine formale Gründung zur Umsetzung der eingereichten Idee, des Projektes oder der wissenschaftlichen Arbeit darf bei Einreichung noch nicht erfolgt sein.

7. Die  BewerberInnnen versichern, dass ihre eingereichte Geschäftsidee ausschließlich von ihnen stammt und keine Rechte Dritter verletzt werden.

8. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die vollständig, in deutscher oder englischer Sprache sowie rechtzeitig bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss per Onlineformular eingegangen sind. Eingereichte Bewerbungen erhalten eine automatische Eingangsbestätigung.

9. Nicht ausgezeichnete Projekte dürfen in Folgejahren ausdrücklich erneut eingereicht werden. Preisträger vergangener Wettbewerbe dürfen sich mit bislang nicht ausgezeichneten Ideen wieder bewerben.

10. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Geschäftsideen von Gründerteams, die am SCE und/oder von anderen Organisationen bereits mit Sachmitteln und/oder finanziellen Zuwendungen und/oder Infrastruktur unterstützt wurden.

11. Die Geschäftsideen werden von einer Fach-Jury bestehend aus Entrepreneurship-Expert:innen von SCE/Hochschule München und von externen Partner:innen bewertet. Die Bewertung erfolgt anhand der Kriterien: Innovationsgrad, Marktpotenzial, Umsetzungsaussichten.

12. Die vertrauliche Behandlung aller eingereichten Ideen ist gewährleistet.

13. Die Jury bestimmt die Nominierten und Gewinner in den drei Kategorien. Die Nominierten werden persönlich informiert. Die Gewinner werden im Rahmen einer Preisverleihung bekannt gegeben.

14. Die Teilnahme der Nominierten an der Preisverleihung des Strascheg Award an der Hochschule München sowie eine kurze Vorstellung der Idee im Rahmen der Veranstaltung sind obligatorisch.

15. Bei der Preisverleihung an der Hochschule München wird ein symbolischer Scheck an die Gewinner überreicht. Die Auszahlung der gesamten Summe des Preisgeldes erfolgt im Anschluss an die symbolische Scheckübergabe per Überweisung auf ein vereinbartes Konto der Gewinner:innen.

16. Alle Teilnehmer:innen des Wettbewerbs erhalten eine Einladung zu einem persönlichen Beratungsgespräch, bei dem sie qualifiziertes Feedback zu ihrer Geschäftsidee erhalten.

17. Die Teilnehmer:innen willigen ein, dass ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Namen, E-Mail und Anschrift, über die Dauer des Wettbewerbs hinaus speichert werden. Der Speicherung kann jederzeit nach Ablauf des Wettbewerbs mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

18. Falsche Angaben bei der Anmeldung oder im Zusammenhang mit der Einsendung führen zum Ausschluss.

19. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

20. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Zusätzlich zu den allgemeinen gelten die kategorienspezifischen Teilnahmebedingungen (siehe oben).

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns!